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Darf ich mit meinen* meiner Partner*in zusammenziehen, wenn mein zuständiges Amt für Soziales und Gesundheit durch die Bevollmächtigten es mir verbietet?

Autor*in: Sissy Harnack

Delegierte*r BAG Behindertenpolitik
Für Bündnisgrüne Thüringen

In dieser Facharbeit widme ich mich dem Thema der eigetragenen Lebensgemeinschaft für Menschen mit Behinderung. Wie gewohnt wende ich mich wieder Problemen in der Umsetzung und deren Lösungen. Hierzu überlegte ich mir natürlich auch ein Fallbeispiel.
Im Fallbeispiel handelt es sich um ein homosexuelles Liebespaar Elisabeth und Melanie. Beide Damen sind Rollstuhlfahrer*innen. Aber da gibt ein Problem. Das Amt für Soziales und Gesundheit. Die Sachbearbeiter*innen verweigern ihnen das Leben in einer gemeinsamen Wohnung mit einer persönlicher Assistenz. Der Grund dafür ist aber nicht die Bezahlung. Sondern die Bevollmächtigten der beiden Damen, die sich gegen den Zusammenzug wehren. Aber da beide nur körperlichbehindert sind, haben sie von der Intrige durch gemeinsame Freund*innen erfahren.
Und nun versuchen sie, gesetzliche Betreuer*innen von der Betreuungsbehörde und vom Betreuungsgericht gestellt zu bekommen.
Ob ihnen der Beschluss hilfreich sind, berichte ich Ihnen im zweiten Teil.