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Kinder mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt im Internet schützen: Woher kommt die sexualisierte Gewalt und wie können wir die Verbreitung verhindern?

Autor*in: Sissy Harnack

Delegierte*r BAG Behindertenpolitik
Für Bündnisgrüne Thüringen

In dieser Facharbeit widme ich mich dem Thema der
sexualisierten Gewalt an Kindern mit Behinderung und vor allem werde ich mich mit der Problematik der Verbreitung der Kinderpornographie auf Social Media Netzwerken beschäftigen. Und mit der von EU Kommission im Antrag vorgebrachten Chatkontrolle zwischen Täter*innen und Opfern. Wer mich kennt,
der weiß, dass ich immer nachdenke bevor ich handele oder Verbesserungsvorschläge einbringe. Und genau das habe ich natürlich auch bezüglich des Entwurfs der Chatkontrolle getan. An sich finde ich den Entwurf sehr gut. Aber angesichts der Datenschutzverordnung bin ich der Auffassung, dass es nicht möglich und gleichermaßen rechtswidrig ist. Denn wenn die Polizei das Recht auf Chatkontrolle erhalten würde, so würde man das Recht auf Datenschutz massiv gefährden und somit gar widerrufen. Denn so perfide es auch für die meisten von uns ist, trotzdem müssen wir dafür Sorge tragen, dass jedes Opfer selbst entscheiden kann, ob er*sie seine*n*ihre*n Täter*in strafrechtlich verfolgen lassen möchte oder nicht! Und warum sage ich, dass das perfide ist? Die Antwort ist ganz einfach: Ich finde natürlich Datenschutz nicht perfide. Aber der Datenschutz ist meines Erachtens nach noch ausbaufähig. Ich meine, Kinder und speziell Kinder mit Behinderung werden in der Datenschutzgrundverordnung gar nicht mitgedacht. Da es die Datenschutzverordnung nicht in Leichter Sprache gibt. Ebenso wenig glücklich stimmt mich die Tatsache, dass sämtliche Chatteilnahmebedingungen nicht in der Leichten Sprache zur Verfügung stehen .
So finde ich es nicht gut durchdacht, dass die BRK nicht in Leichte Sprache übersetzt wird und auch nicht, dass keine Kinderrechte in ihr und im Grundgesetz verankert sind. Denn ich bin der Meinung, dass wir Kinderrechte, Behindertenrechte, Grundrechte und die Datenschutzgrundverordnung in der Digitalisierung zusammendenken müssen. Um somit eine inklusivere, Datenschutz gemäßer Digitalisierung zu schaffen.
Denn es gilt Kinder vor allem Kinder mit Behinderung nicht nur im alltäglichen Leben zu schützen, sondern dass sie auch und vor allem im digitalen Raum geschützt werden. Ich bin der
Meinung, dass die Medienpädagogik in der frühkindlichen Erziehung verpflichtend angewendet werden muss. Sie werden sich jetzt zurecht fragen, warum ich Kritik darüber äußere, dass in Kindertagesstätten die Medienpädagogik in Leichter Sprache nicht auf dem Tagesprogramm steht.
Vielleicht mag diese gewünschte Änderung von mir für Sie sogar unschlüssig klingen. Aber ich erläutere sie Ihnen sogar sehr gern. Da ich mit Ihrer Unschlüssigkeit bezüglich des Punktes schon gerechnet habe. Und die Begründung zur Stellungnahme über die Aufnahme der
Medienpädagogik in den Kindertagesstätten und Schulen für Bund, Länder, Kommunen und auch natürlich für Europa ist aus meiner Sicht sehr plausibel und mehr als empfehlungswert sind. Denn wenn ich mit dem ÖPNV fahre, sehe ich Kinder, die wahllos auf Smartphones herumtippen. Deswegen plädiere ich für ein Schulfach der Medienpädagogik und Medienerziehung in Kindertagesstätten für ein schärferes Bewusstsein mit Medien im Kindes- und Jugendalter!