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Werden Menschen mit Behinderung durch die Arbeitsmarktpolitik verhindert selbstbestimmt zu arbeiten? Teil 2 Mein Meinungsbild

Werden Menschen mit Behinderung durch die Arbeitsmarktpolitik verhindert selbstbestimmt zu arbeiten? Teil 2
Mein Meinungsbild

Autor*in: Sissy Harnack

Delegierte*r BAG Behindertenpolitik
Für Bündnisgrüne Thüringen

In dieser Facharbeit widme ich mich dem Thema der Arbeit von Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Mein Hauptaugenmerk liegt bezüglich der Arbeit von Menschen mit Behinderung im Innenverhältnis. Und natürlich geht es mir auch überwiegend um Missstände der Bezahlung und die Arbeitsanforderungen an die Beschäftigen in der Werkstatt. Und vor allem werde ich mich selbstverständlich mit den Verbesserungsvorschläge der Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung in Werkstätten befassen. Prinzipiell sind Werkstätten für Menschen mit Behinderung vielleicht im Grunde keine schlechte Instuitionen für Menschen mit Behinderung, den sie bedarfsgerecht werden.
Aber, wie es immer so ist: Überall gibt es Probleme, mit der Bezahlung, Personalbeschaffung und Personaleinsätzen. Jedoch ist die Behindertenpolitik nach meiner Sichtweise ein „vergessenes“ Feld in der
Sozialpolitik. Deutlich wird die Vergessenheit Behindertenpolitik besonders im Bereich der Arbeitsmarktpolitik. Ich plädiere natürlich nicht für Schließungen von Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Aber die Behindertenpolitik und Arbeitsmarkts Politik müssen einer generelle Gesetzes Reform unterzogen werden. Natürlich will ich nicht bewirken, dass sich die Reform negativ auf das Beschäftigungsverhältnis für Arbeitnehmer*innen ohne Behinderung auswirken soll. Aber eine Frage treibt mich um. Warum werden Mitarbeiter*innen mit Behinderung in den Forderungen nach Mindestlohn berücksichtigt?!
Vielleicht denken Sie, es war die richtige Entscheidung? Es kann nicht Ihre Meinung sein, dass Menschen mit Behinderung ein geringeres Gehalt und geringere Wertschätzung für ihre Arbeit erhalten soll(t)en als Arbeitnehmer*innen auf dem Ersten Arbeitsmarkt!
Nein, ich finde die Gehaltentscheidungen für Mitarbeiter*innen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung nicht nur falsch, sondern zudem
auch noch fatal. Denn die Behindertenpolitik schafft mit der Unterbezahlung und den Berufsbildungsbereich gar keinen Raum zur wirksame Förderung der Inklusion.
Denn jeder Mensch, auch mit Behinderung und sogar gerade, weil Menschen mit Behinderung hat sehnt sich ebenso nach Anerkennung und einer feststehenden existenzielle Sicherheit wie alle Arbeitnehmer*innen auf dem Ersten Arbeitsmarkt. Es kann nicht das Ziel der Behindertenpolitik sein und bleiben, Inklusion nur nach Außen hin stärken zu wollen. Denn Menschen mit Behinderung sehnen sich nach existenzsichernden Gehältern und einer dadurch erfolgenden Wertschätzung. Dafür müssen wir Menschen mit Behinderung einstehen und auch die Gesellschaftsteile, die nicht davon betroffen sind müssen mit uns für wirksame Gleichstellungspolitik für Menschen mit Behinderung kämpfen und nicht nur für Frauen ohne Behinderung!