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Werden Menschen mit Behinderung durch die Arbeitsmarktpolitik verhindert selbstbestimmt zu arbeiten? Teil 1 Wahr oder unwahr? Mein Meinungsbild

Autor*in: Sissy Harnack

Delegierte*r BAG Behindertenpolitik
Für Bündnisgrüne Thüringen

In dieser Facharbeit widme ich mich dem Thema der
Situation der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung auf dem Ersten Arbeitsamt. Umfassend
beschäftige ich mich auch mit dem Schwerpunkt
der Alternativen zum Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen mit Behinderung. Die Alternativen zu einem Job mit Entgelt sind für Menschen mit Behinderung sehr sperlich.
Beispielsweise werden Menschen mit geistiger Behinderung noch weniger Chancen als Menschen mit einer körperlichen Behinderung im allgemeinen Arbeitsleben haben. Da sie bei der täglichen Arbeit Einleitungen durch eine Einzelassistenz benötigen. Diese Tatsache erschwert Menschen mit einer geistigen Behinderung den Alltag: Aber auch für Menschen mit einer körperlichen Behinderung ist der Arbeitsalltag auf dem Ersten Arbeitsmarkt erschwert. Nicht, weil ihre geistigen Fähigkeiten das Arbeiten in Betrieben nicht leisten könn(t)en. Nein, der Grund für die Exklusion von Menschen mit einer körperlichen Behinderung ist meines Erachtens nach: Das Recht sich von der Pflicht der Einstellung von Menschen mit Behinderung freikaufen zu können. Und ich frage Sie jetzt, warum die Möglichkeit des Freikaufens von der Inklusionspflicht immer noch besteht? Der Freikauf muss unbedingt abgeschafft werden, um die Inklusionspflicht geltend zu machen!

Denn niemand hat das Recht, Menschen mit Behinderung-, von einer selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben fernzuhalten. Schon gar nicht, weil das
Recht auf ein individuelles Arbeitsassistenzteam und dessen Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit gemäß dem Arbeitsrecht besteht.
Auf den Arbeitsalltag in der WfbM komme ich im zweiten Teil dieser Facharbeit zu sprechen.