User login

Darf ich mit meinen* meiner Partner*in zusammenziehen, wenn mein zuständiges Amt für Soziales und Gesundheit durch die Bevollmächtigten es mir verbietet? Teil 2

In dieser Facharbeit widme ich mich nochmals dem Thema der eigetragenen Lebensgemeinschaft für Menschen mit Behinderung.
Die fiktiven Personen sind ebenfalls wieder Elisabeth und Melanie.
Und diesmal geht es wie angekündet um den Kampf um eine gesetzliche Betreuung. Für einige von Ihnen scheint dieser Wunsch nach Betreuung
seltsam. Aber ich kann die beiden Damen sehr gut verstehen. Da ich nicht nur das Recht und Gesetz mit Herz und Verstand erlernt habe, sondern als Expert*in in eigener Sache dieser Konfrontation täglich gegenüberstehe. Denn ich kenne die Rechte, Wünsche, Ängste, Probleme und Ziele von Menschen mit Behinderung als Betroffene*r. Und außerdem befinde ich es als richtig und wichtig, dass Menschen mit Behinderung eine Wahlmöglichkeit haben, welche sie sich natürlich aussuchen können müssen. Eigentlich können sie das. Aber viele Eltern wollen die Betreuung für sich selbst. Um Fremdbestimmung zu vermeiden, möchte ich mit Ihnen das Betreuungsrecht in Leichter Sprache zu übersetzen. Um Bevormundung zu vermeiden für eine selbstbestimmte Betreuungsrechtsumsetzung, die jede*r
verstehen kann.